Keine Angst vor Gemeinnützigkeit und Aufwandsentschädigungen – Grundwissen für Vereine zu Abgaben und Steuerrecht, am 02.06.18

Grundwissen für Vereine zu Abgaben und Steuerrecht

Gebührenfreies Kursangebot für Teilnehmer, die in einem Ehrenamt tätig sind

„Gemeinnützige Vereine sind von Steuern befreit“ ist eine weitverbreitete Fehlannahme und stimmt so nicht. Gerade das Steuerrecht und die Abgabenpflichten sind bei gemeinnützigen Trägern sehr komplex. Aber, keine Angst! Es gibt einige Grundregeln zum Verständnis der Materie. Dazu braucht es meistens keinen Steuerberater oder studierten Betriebswirt. Das Seminar informiert Interessierte über die Grundzüge des Steuerrechts und die Abgabenpflicht für gemeinnützige Vereine, über Umsatzsteuer und die Zahlung von Aufwandsentschädigungen. Aber auch die Gemeinnützigkeit selber und ihre mögliche Gefährdung durch die Aktivitäten des Vereins werden behandelt.

 

Nummer: X02A304
Kursleitung: Dr. Elke Flake
Termin: Sa, 02.06.2018, 10:00 – 17:00 Uhr
Gebühr: 0,00 €
Veranstaltungsort: Lindenstraße 2-10, 21244 Buchholz
[Raum Seminarraum 3 im Gebäude Kabenhof]
(Karte einblenden)
Unterrichtseinheiten: 8,00
Mindestteilnehmerzahl: 5
Kooperationspartner: Ehrenamtsbeauftragte des Landkreises Harburg

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