Regelungen des COVID-19-Abhilfegesetzes aufgrund der Corona-Pandemie bis Ende August 2022 verlängert!

Dagny Eggert-Vogt von der Agentur für Ehrenamt im Landkreis Harburg informiert: „Mit dem COVID-19-Abmilderungsgesetz hatte der Gesetzgeber auf die pandemiebedingten Einschränkungen reagiert und Erleichterungen für Vereine geschaffen. Diese Regelungen sind bis zum 31. August 2022 verlängert worden. Die Regelungen im Überblick: –             Vorstände, deren Amtszeit bis zum 31.08.2022 abläuft, bleiben weiterhin, zumindest bis zu diesem Datum, im Amt. –             Außerdem können Mitgliederversammlungen weiterhin auch ohne Satzungsgrundlage als virtuelle oder hybride Versammlung durchgeführt werden. –             Es gelten weniger strenge Voraussetzungen für . . .