Verlängerung der Richtlinie des niedersächsischen Landesprogramms „Generation³ – Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit“ um ein Jahr (bis Ende 2020) bekanntgegeben.

Aus dem Rathaus erreichte mich heute folgende Information:

Hallo Frau Keller, hallo Herr Brammer,

nachfolgende Informationen übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme:

Mit einer Pressemitteilung hat der Landesjugendring Niedersachsen e. V. die Verlängerung der Richtlinie des niedersächsischen Landesprogramms „Generation³ – Vielfalt – Beteiligung – Engagement in der Jugendarbeit“ um ein Jahr (bis Ende 2020) bekanntgegeben.

Ziel des Programms ist es weiterhin, die Jugendarbeit in Niedersachsen zu stärken, weiterzuentwickeln und für die Zukunft fit zu machen.

Durch die Fortführung der Richtlinie besteht auch im kommenden Jahr u. a. für kommunale Jugendringe, Netzwerke der Jugendarbeit sowie einzelne Jugendverbände bzw. -gruppen die Möglichkeit, Anträge zu stellen.

Die nächste Antragfrist für beide Projekttypen ist der 1. September 2019. Zu beachten sind aber folgende Änderungen:

·         Für micro-Projekte, d. h. Einzelprojekte ehrenamtlich geführter Jugendgruppen, bleiben die laufenden Antragsmöglichkeiten zum 01. jeden Monats bestehen. Änderungen ergeben sich lediglich bei derletztmöglichen Antragfrist. Diese endet nun am 01. September 2020.

Die Laufzeit der Vorhaben, die mit einem Festbetrag von 2.500 Euro gefördert werden, liegt zwischen von 3und 12 Monaten.

·         Für übergreifende und koordinierende Projekte für ehrenamtlich geführte Jugendgruppen (Modell-Projekte) können Anträge nun monatlich ab dem 01.09.2019 eingereicht werden. Letztmögliche Antragfrist ist hier der 01.06.2020 mit Projektbeginn zum 01.07.2020.

Reduziert wurde nun jedoch die minimale Projektlaufzeit – nun 6 Monate, anstatt wie bisher 12 Monate – sowie die Förderhöchstsumme auf max. 10.000 Euro pro Jahr. Der Minimalbetrag sollte lt. Programmstelle 5.000 Euro betragen.

Zur Erinnerung:

Unterstützt werden im Rahmen von Generation³ neuartige Projekte in folgende drei Förderbereichen:

·         Engagement & Experimentelles: Unterstützung von innovativen Ideen, Heranführen von Jugendlichen an ehrenamtliches Engagement sowie Entwicklung neuer Angebote in der Jugendarbeit

·         Vielfalt: Förderung von Projekten, die Vorurteile abbauen und Jugendliche für Vielfalt in Leben, Kultur, Religion und Anderssein sensibilisieren

·         Beteiligung: Unterstützung von Möglichkeiten, neue Wege der Beteiligung im Jugendverband oder vor Ort auszuprobieren

Zuständige Ansprechpartner beim Landesjugendring Niedersachsen e. V. sind Frau Breyer und Herr Kluck (Tel.: 0511 / 519451-25).

Details zu den Förderbedingungen können Sie bei Interesse der Programmwebsite entnehmen – siehe www.generationhochdrei.de bzw. www.generationhochdrei.de/antrag.html.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Beckmann

Samtgemeinde Salzhausen

Stabsstelle Samtgemeindebürgermeister

Zentrale Fördermittel- und Finanzhilfeverwaltung

Anja Beckmann

Rathausplatz 1

21376 Salzhausen

Telefon: 04172/9099-57

Telefax: 04172/9099-857

E-Mail:a.beckmann@rathaus-salzhausen.de

Internet:www.salzhausen.de

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