GEMA, KSK und Sicherheit der Veranstaltung – Die Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung am 17.02.

Samstag, 17. Februar 2018, 10.30-14.30 Uhr / Klaus Thorwesten (LAGS) / Freilichtmuseum am Kiekeberg

Der Gastspielvertrag und seine Folgen….“

U.a. neues von der GEMA und der Künstlersozialkasse, Sicherheit

Beim Abschluss eines Gastspielvertrages gibt es viele technische, rechtliche und finanzielle Fragen zu klären, Steuern und Abgaben zu entrichten. Das Seminar gibt einen umfangreichen Überblick was beim Abschluss eines solchen Vertrags zu bedenken ist. Als Vertiefung befasst der Referent mit der GEMA und der Künstlersozialkasse.

EinsteigerInnen in diese Thematik bekommen einen fundierten Überblick, erfahrene MitarbeiterInen neue Informationen und die Gelegenheit ihren Wissensstand zu überprüfen. Fallbeispiele können mitgebracht und gemeinsam diskutiert werden.

Für die Sicherheit einer Kulturveranstaltung ist der Veranstalter und auch der Betreiber verantwortlich. Durch welche Versicherungen kann er sich rechtlich absichern? Welche Fachkenntnisse sind erforderlich um ein Konzert oder eine Lesung zu begleiten? Reicht der „gesunde Menschenverstand“ aus um die Örtlichkeiten einzuschätzen und die Sicherheit der Veranstaltung zu beurteilen?

In der Nds. Versammlungsstättenverordnung hat der Gesetzgeber viele baurechtliche und sicherheitstechnische Fragen geregelt. Welcher Raum fällt unter diese Regelung, was ist mit kleinen Veranstaltungsräumen? Der Referent stellt die wichtigsten Paragrafen vor und gibt Einschätzungen zu veranstaltungstechnischen Fragen aus der kulturellen Praxis.

Klaus Thorwesten ist Regionalberater der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur sowie Geschäftsführer der Lagerhalle Osnabrück.

Anmeldung bei

Annika Flüchter, Projektleitung Kulturlandkreis Harburg

Mail: fluechter@kiekeberg-museum.de, 040 – 79017671

Schreibe einen Kommentar